Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für die Gustavo Ribeiro und Alexander
Huhnholz Fußballschule GbR
Einleitung: Die Fußballschule bietet Talentförderung und Ferienprogramm für
Kinder aller Altersklassen an. Die Teilnehmer werden immer alters- und
leistungsgerecht eingeteilt und von erfahrenen Trainern betreut.
Diese Teilnahmebedingungen für die Fußballschule gelten für die Anmeldung,
Teilnahme und den Ablauf sämtlicher im Zusammenhang mit der Fußballschule
angebotenen Veranstaltungen (z.B. Trainingseinheiten, Einzeltraining,
Torwartcamp, Reisen mit der Fußballschule).
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1. Teilnahmeberechtigung
Es können alle Mädchen und Jungen im Alter von 4 bis 16 Jahren teilnehmen. Die
Teilnehmer müssen nicht einem Fußballverein angehören oder über enorme
Vorkenntnisse verfügen. Eine Teilnahme kann aufgrund beschränkter Kapazitäten
nicht garantiert werden. Überschreitet die Bewerberanzahl die Zahl der
vorhandenen Plätze, entscheidet über die Auswahl der Teilnehmer der Zeitpunkt
der Eingang der Anmeldung.
Die Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Fußballschule können erst ab
einer ausreichenden Mindestteilnehmerzahl stattfinden. Sofern diese
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die entsprechende Veranstaltung
daher nicht stattfinden kann, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung einer bereits
gezahlten Teilnahmegebühr gegenüber der Fußballschule.
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2.Anmeldung
Mit dem Abschluss der Anmeldung wird den hier aufgeführten
Teilnahmebedingungen zugestimmt. Sobald die vollständige Anmeldung in der
Fußballschule eingegangen ist, erhält der Kunde ein Schreiben mit der
Aufforderung, die Teilnahmegebühr zu überweisen sowie vor der jeweiligen
Veranstaltung den genauen Ablaufplan. Die Anmeldung ist nur wirksam, soweit
sie durch den Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur
rechtsgeschäftlichen Vertretung des Teilnehmers / der Teilnehmerin
bevollmächtigten Vertreter erfolgt. Die Anmeldung ist verbindlich.
Mit Zugang einer Teilnahmebestätigung in Schriftform oder per Email beim
Kunden, spätestens jedoch mit der Überweisung der Teilnahmegebühr, wird die
Anmeldung durch die Fußballschule angenommen. Das Rücktrittsrecht der
Fußballschule wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bzw. wegen
Überbuchung bleibt unberührt.
Sollte die Zahlung der Teilnahmegebühr aus vom Erziehungsberechtigten zu
vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z. B. keine Zahlung
binnen des gesetzten Zahlungsziels), ist die Fußballschule berechtigt, den/die
Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen. Die Geltendmachung von
etwaigen Schadenersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich
vorbehalten.
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3.Nichterscheinen und Rücktritt von der Anmeldung
Erscheint ein/eine wirksam angemeldete/r Teilnehmer/in nicht zur Veranstaltung,
besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr, es sei denn, das
Nichterscheinen ist krankheits- oder verletzungsbedingt (nur bei Vorlage eines
ärztlichen Attests). Bei einem Rücktritt von der Anmeldung bis 4 Wochen vor
Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 10 %, bei Rücktritt innerhalb der letzten
4 Wochen vor der Veranstaltung 80 % der Teilnahmegebühr zu bezahlen, es sei
denn, der Rücktritt ist krankheits- oder verletzungsbedingt (nur bei Vorlage eines
ärztlichen Attests). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung bei der Fußballschule.
Der Rücktritt hat schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die folgenden
Kontaktdaten zu erfolgen:
Ribeiro und Huhnholz Fußballschule GbR
Langriegelstraße 3, 93342 Saal
Die Geltendmachung von gesetzlichen Widerrufs-, Gewährleistungs- und
Anfechtungsrechten bleibt unberührt.
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4.Erklärung des Erziehungsberechtigten
Jeder/jede Teilnehmer/in ist verpflichtet, den Anordnungen der jeweiligen
Betreuer der Fußballschule Folge zu leisten. Bei wiederholter, grober
Nichtbeachtung der Anordnungen der jeweiligen Betreuer der Fußballschule
können die Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der
Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin nach
einer entsprechenden Benachrichtigung durch den jeweiligen Betreuer wegen
Nichtbeachtung der Anordnungen schnellstmöglich von der Veranstaltung
abzuholen.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr entsteht in diesem Fall nicht.
Die Betreuung ist nur während der Trainingszeiten gewährleistet. Die
Erziehungsberechtigten erklären, die Kinder zum Training zu bringen und
abzuholen. Die Betreuungszeiten durch die Fußballschule beginnen und enden
mit dem täglichen Trainingszeitraum.
Mit der Anmeldung erklären der/die Teilnehmer/in und sein/ihr
Erziehungsberechtigter, dass der/die Teilnehmer/in körperlich gesund und
sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Sie
erklären außerdem, dass der/die Teilnehmer/in zum Zeitpunkt der Fußballschule
über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Sollte im Zeitraum zwischen
Anmeldung und Veranstaltung diesbezüglich eine Änderung eintreten,
verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte, die Fußballschule entsprechend in
Kenntnis zu setzen. Die Informationspflicht besteht auch für den Fall der
Einnahmepflicht bestimmter Medikamente, bei leichten gesundheitlichen
Problemen, wie z.B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit, oder einem
Teilnahmeverbot an bestimmten Freizeit- und Sportmöglichkeiten und
Veranstaltungen.
Die Fußballschule versichert die Teilnehmer nicht gegen die mit der Veranstaltung
verbundenen Risiken. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sowie der Weg
zum/vom Trainingsort sind durch die Versicherung des Erziehungsberechtigten
abzusichern. Die Erziehungsberechtigten erklären ebenfalls, dass die Kinder über
eine ausreichende Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und
Unfallversicherung verfügen.
Mit der Anmeldung erklären der/die Teilnehmer/in und sein/ihr
Erziehungsberechtigter, dass der/die Teilnehmer/in bei kleinen Verletzungen von
den Betreuern der Fußballschule versorgt werden darf. Gemeint sind hier z.B.
kleine Schürfwunden, Desinfektion/Wundsalbe oder Insektenstiche/Brandsalbe.
Soweit dies erforderlich ist, wird ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Wenn die
Fußballschule für entstehende Kosten in Vorlage tritt, werden die entstandenen
Auslagen von dem Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.
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5.Recht am eigenen Bild
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen der/die Teilnehmer/in und sein/ihr
Erziehungs- berechtigter ein, dass während der durch die Fußballschule von
dem/der Teilnehmer/in getätigte Foto- und Filmaufnahmen ohne
Namenszuordnung für Werbezwecke und/oder andere öffentliche Werbe-
Maßnahmen der Fußballschule, insbesondere für Flyer, Poster und Werbeplakate
der Fußballschule, sowie zur Veröffentlichung von Bildern im Internet auf
Webseiten der Fußballschule sowie in Fotobüchern und einzelnen Printmedien,
insbesondere den örtlichen Tageszeitungen, honorarfrei verwendet werden
dürfen. § 23 Abs.2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum
Datenschutz bleiben unberührt.
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6.Haftung
Eine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des Teilnehmers / der
Teilnehmerin, die ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Betreuers der
Fußballschule erfolgen, wird von der Fußballschule nicht übernommen.
Falls der/die Teilnehmer/in im Rahmen seiner Teilnahme an der Fußballschule
einen Schaden verursacht, ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies
umgehend seiner privaten Haftpflichtversicherung zu melden.
Die Fußballschule, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf
Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (sog.
Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der
Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter regelmäßig vertrauen.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren
gegangene und / oder beschädigte Wertgegenstände und
Ausrüstungsgegenstände. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung
auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher
Haftungstatbestände.
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7.Ergänzungen und Änderungen
Die Fußballschule ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der
Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese
Teilnahmebedingungen mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen
und/oder zu ändern, sofern dies für die andere Partei zumutbar ist. Die jeweiligen
Änderungen werden schriftlich bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw.
Änderungen gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von vier
Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen schriftlich oder per
Email Widerspruch seitens des Kunden erhoben wird, vorausgesetzt, die
Fußballschule hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Der
Widerspruch ist zu richten an die oben genannten Kontaktdaten.
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8.Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise
unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
Eine unwirksame, undurchsetzbare oder unvollständige Regelung haben die
Parteien durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen undurchsetzbar oder unvollständigen Regelung am nächsten
kommt.