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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die Gustavo Ribeiro und Alexander

Huhnholz Fußballschule GbR

Einleitung: Die Fußballschule bietet Talentförderung und Ferienprogramm für

Kinder aller Altersklassen an. Die Teilnehmer werden immer alters- und

leistungsgerecht eingeteilt und von erfahrenen Trainern betreut.

Diese Teilnahmebedingungen für die Fußballschule gelten für die Anmeldung,

Teilnahme und den Ablauf sämtlicher im Zusammenhang mit der Fußballschule

angebotenen Veranstaltungen (z.B. Trainingseinheiten, Einzeltraining,

Torwartcamp, Reisen mit der Fußballschule).

  • 1. Teilnahmeberechtigung

Es können alle Mädchen und Jungen im Alter von 4 bis 16 Jahren teilnehmen. Die

Teilnehmer müssen nicht einem Fußballverein angehören oder über enorme

Vorkenntnisse verfügen. Eine Teilnahme kann aufgrund beschränkter Kapazitäten

nicht garantiert werden. Überschreitet die Bewerberanzahl die Zahl der

vorhandenen Plätze, entscheidet über die Auswahl der Teilnehmer der Zeitpunkt

der Eingang der Anmeldung.

Die Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Fußballschule können erst ab

einer ausreichenden Mindestteilnehmerzahl stattfinden. Sofern diese

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die entsprechende Veranstaltung

daher nicht stattfinden kann, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung einer bereits

gezahlten Teilnahmegebühr gegenüber der Fußballschule.

  • 2.Anmeldung

Mit dem Abschluss der Anmeldung wird den hier aufgeführten

Teilnahmebedingungen zugestimmt. Sobald die vollständige Anmeldung in der

Fußballschule eingegangen ist, erhält der Kunde ein Schreiben mit der

Aufforderung, die Teilnahmegebühr zu überweisen sowie vor der jeweiligen

Veranstaltung den genauen Ablaufplan. Die Anmeldung ist nur wirksam, soweit

sie durch den Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur

rechtsgeschäftlichen Vertretung des Teilnehmers / der Teilnehmerin

bevollmächtigten Vertreter erfolgt. Die Anmeldung ist verbindlich.

Mit Zugang einer Teilnahmebestätigung in Schriftform oder per Email beim

Kunden, spätestens jedoch mit der Überweisung der Teilnahmegebühr, wird die

Anmeldung durch die Fußballschule angenommen. Das Rücktrittsrecht der

Fußballschule wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bzw. wegen

Überbuchung bleibt unberührt.

Sollte die Zahlung der Teilnahmegebühr aus vom Erziehungsberechtigten zu

vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z. B. keine Zahlung

binnen des gesetzten Zahlungsziels), ist die Fußballschule berechtigt, den/die

Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen. Die Geltendmachung von

etwaigen Schadenersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich

vorbehalten.

  • 3.Nichterscheinen und Rücktritt von der Anmeldung

Erscheint ein/eine wirksam angemeldete/r Teilnehmer/in nicht zur Veranstaltung,

besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr, es sei denn, das

Nichterscheinen ist krankheits- oder verletzungsbedingt (nur bei Vorlage eines

ärztlichen Attests). Bei einem Rücktritt von der Anmeldung bis 4 Wochen vor

Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 10 %, bei Rücktritt innerhalb der letzten

4 Wochen vor der Veranstaltung 80 % der Teilnahmegebühr zu bezahlen, es sei

denn, der Rücktritt ist krankheits- oder verletzungsbedingt (nur bei Vorlage eines

ärztlichen Attests). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der

Rücktrittserklärung bei der Fußballschule.

Der Rücktritt hat schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die folgenden

Kontaktdaten zu erfolgen:

Ribeiro und Huhnholz Fußballschule GbR

Langriegelstraße 3, 93342 Saal

info@fussballschuleguti.de

Die Geltendmachung von gesetzlichen Widerrufs-, Gewährleistungs- und

Anfechtungsrechten bleibt unberührt.

  • 4.Erklärung des Erziehungsberechtigten

Jeder/jede Teilnehmer/in ist verpflichtet, den Anordnungen der jeweiligen

Betreuer der Fußballschule Folge zu leisten. Bei wiederholter, grober

Nichtbeachtung der Anordnungen der jeweiligen Betreuer der Fußballschule

können die Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der

Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin nach

einer entsprechenden Benachrichtigung durch den jeweiligen Betreuer wegen

Nichtbeachtung der Anordnungen schnellstmöglich von der Veranstaltung

abzuholen.

Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr entsteht in diesem Fall nicht.

Die Betreuung ist nur während der Trainingszeiten gewährleistet. Die

Erziehungsberechtigten erklären, die Kinder zum Training zu bringen und

abzuholen. Die Betreuungszeiten durch die Fußballschule beginnen und enden

mit dem täglichen Trainingszeitraum.

Mit der Anmeldung erklären der/die Teilnehmer/in und sein/ihr

Erziehungsberechtigter, dass der/die Teilnehmer/in körperlich gesund und

sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Sie

erklären außerdem, dass der/die Teilnehmer/in zum Zeitpunkt der Fußballschule

über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Sollte im Zeitraum zwischen

Anmeldung und Veranstaltung diesbezüglich eine Änderung eintreten,

verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte, die Fußballschule entsprechend in

Kenntnis zu setzen. Die Informationspflicht besteht auch für den Fall der

Einnahmepflicht bestimmter Medikamente, bei leichten gesundheitlichen

Problemen, wie z.B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit, oder einem

Teilnahmeverbot an bestimmten Freizeit- und Sportmöglichkeiten und

Veranstaltungen.

Die Fußballschule versichert die Teilnehmer nicht gegen die mit der Veranstaltung

verbundenen Risiken. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sowie der Weg

zum/vom Trainingsort sind durch die Versicherung des Erziehungsberechtigten

abzusichern. Die Erziehungsberechtigten erklären ebenfalls, dass die Kinder über

eine ausreichende Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und

Unfallversicherung verfügen.

Mit der Anmeldung erklären der/die Teilnehmer/in und sein/ihr

Erziehungsberechtigter, dass der/die Teilnehmer/in bei kleinen Verletzungen von

den Betreuern der Fußballschule versorgt werden darf. Gemeint sind hier z.B.

kleine Schürfwunden, Desinfektion/Wundsalbe oder Insektenstiche/Brandsalbe.

Soweit dies erforderlich ist, wird ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Wenn die

Fußballschule für entstehende Kosten in Vorlage tritt, werden die entstandenen

Auslagen von dem Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.

  • 5.Recht am eigenen Bild

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen der/die Teilnehmer/in und sein/ihr

Erziehungs- berechtigter ein, dass während der durch die Fußballschule von

dem/der Teilnehmer/in getätigte Foto- und Filmaufnahmen ohne

Namenszuordnung für Werbezwecke und/oder andere öffentliche Werbe-

Maßnahmen der Fußballschule, insbesondere für Flyer, Poster und Werbeplakate

der Fußballschule, sowie zur Veröffentlichung von Bildern im Internet auf

Webseiten der Fußballschule sowie in Fotobüchern und einzelnen Printmedien,

insbesondere den örtlichen Tageszeitungen, honorarfrei verwendet werden

dürfen. § 23 Abs.2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum

Datenschutz bleiben unberührt.

  • 6.Haftung

Eine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des Teilnehmers / der

Teilnehmerin, die ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Betreuers der

Fußballschule erfolgen, wird von der Fußballschule nicht übernommen.

Falls der/die Teilnehmer/in im Rahmen seiner Teilnahme an der Fußballschule

einen Schaden verursacht, ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies

umgehend seiner privaten Haftpflichtversicherung zu melden.

Die Fußballschule, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf

Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses

vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung

vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (sog.

Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die

Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der

Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter regelmäßig vertrauen.

Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren

gegangene und / oder beschädigte Wertgegenstände und

Ausrüstungsgegenstände. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung

auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher

Haftungstatbestände.

  • 7.Ergänzungen und Änderungen

Die Fußballschule ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der

Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese

Teilnahmebedingungen mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen

und/oder zu ändern, sofern dies für die andere Partei zumutbar ist. Die jeweiligen

Änderungen werden schriftlich bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw.

Änderungen gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von vier

Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen schriftlich oder per

Email Widerspruch seitens des Kunden erhoben wird, vorausgesetzt, die

Fußballschule hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Der

Widerspruch ist zu richten an die oben genannten Kontaktdaten.

  • 8.Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise

unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit

der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

Eine unwirksame, undurchsetzbare oder unvollständige Regelung haben die

Parteien durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck

der unwirksamen undurchsetzbar oder unvollständigen Regelung am nächsten

kommt.

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